7. Ergänzende Bedingungen für gewerbliche Kunden
7.1 Eigentumsvorbehalt bei gewerblichen Kunden
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Georg Westermann Verlag GmbH berechtigt, die Ware nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist in Besitz zu nehmen und zu verwerten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und insbesondere auf eigene Kosten eine Warenversicherung abzuschließen und zu unterhalten, die auch das Feuer- und Diebstahlrisiko einschließt.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Georg Westermann Verlag GmbH berechtigt. Der Kunde tritt der Georg Westermann Verlag GmbH zur Sicherheit vorweg die Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, bis zur Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderungen der Georg Westermann Verlag GmbH ab. Der Kunde ist zur Einziehung dieser Forderungen widerruflich ermächtigt. Die Befugnis der Georg Westermann Verlag GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Georg Westermann Verlag GmbH verpflichtet sich jedoch, die Ermächtigung nicht zu widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und auch keine Zahlungseinstellung oder Überschuldung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann die Georg Westermann Verlag GmbH verlangen, dass der Kunde der Georg Westermann Verlag GmbH die abgetretenen -Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Bei Zugriffen, insbesondere Pfändungen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Georg Westermann Verlag GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Georg Westermann Verlag GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Die Georg Westermann Verlag GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der Georg Westermann Verlag GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Georg Westermann Verlag GmbH.
7.2. Versandkosten
An gewerbliche Kunden liefert die Georg Westermann Verlag GmbH ab Auslieferungslager Braunschweig. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Besteller.
7.3 Rügeobliegenheit
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich bei der Georg Westermann Verlag GmbH, Postfach 3320, 38023 Braunschweig zu rügen. Alle sonstigen Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Rüge sind Ansprüche aus Mangelhaftung ausgeschlossen.