Grundzüge der nationalen und internationalen Rechnungslegung - HGB-Bilanzrecht (BilMoG)

Wesentliche Änderungen des HGB-Bilanzrechts nach BilMoG im Überblick

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 9. März 2009 ist die umfangreichste Reform des HGB-Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Die Änderungen betreffen Unternehmen aller Rechtsformen und Größe. Außer der Bilanz und GuV-Rechnung werden Anhang und Lagebericht sowie der Konzernabschluss berührt.
Hauptziel der Bilanzrechtsmodernisierung ist die Erhöhung der Aussagekraft des deutschen HGB-Jahresabschlusses im Vergleich zu den weltweit verbreiteten „IFRS“ („International Financial Reporting Standards“). Die Änderung zahlreicher Vorschriften trägt auch dazu bei, den HGB-Abschluss kleiner und mittelständischer Unternehmen einfacher und kostengünstiger zu erstellen. Das BilMoG, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, soll letztlich bewirken, dass das Vertrauen in die HGB-Jahres- und Konzernabschlüsse international gegenüber „IFRS“ deutlich gestärkt wird.
1 n. F. = neue Fassung, a. F. = alte Fassung


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