Grundzüge der nationalen und internationalen Rechnungslegung - HGB-Bilanzrecht (BilRUG)

Wesentliche Änderungen des HGB-Bilanzrechts durch BilRUG im Überblick

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, sind nach der umfangreichen Reform des HGB-Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aus dem Jahr 2009 sowie das Kleinstkapitalgesellschaften Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) aus dem Jahr 2012 erneut Änderungen bei den Rechnungslegungsvorschriften des HGB vorgenommen worden

Die Hauptziele des BilRUG sind:

  • die Entlastung kleiner und mittelgroßer Unternehmen,
  • die Harmonisierung von Abschlüssen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften innerhalb der EU zu erreichen,
  • die Festlegung von Transparenzanforderungen für Unternehmen im Rohstoffsektor sowie
  • die Klärung von Zweifelsfragen und die Beseitigung redaktioneller Versehen aus früheren bilanzrechtlichen Änderungen, z. B. dem MicroBilG.

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ist erstmals anwendbar für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.


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