Das Auto-Abo

Nutzen statt kaufen

Ein Fahrzeug (Pkw, Lieferwagen) für einen bestimmten Zweck über eine kurze Zeit zu mieten, ist im privaten und geschäftlichen Bereich längst selbstverständlich. Auch die Fahrzeugfinanzierung über Leasingverträge hat inzwischen einen erheblichen Marktanteil gefunden. Relativ neu dagegen ist die Langzeitmiete als Alternative zum Fahrzeug-Leasing oder zur Finanzierung über einen Ratenkredit beim Kauf.

"Flatrate fürs Auto", so lautete die Überschrift über einem ZEIT-ONLINE-Artikel am 27. Februar 2019 zum Fahrzeug-Abonnement, in dem die Autorin Hanne Schweitzer grundlegende Gedanken zum Fahrzeug-Abo äußert und damit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel im Denken und Handeln insbesondere der jüngeren Generation nachspürt.

„SPIEGEL online“ titelt in einem Artikel vom 04.12.2019: „Die neue Art, ein Auto zu besitzen – Nur Fahren, keine Pflichten – ist das Auto-Abonnement ein Zukunftsmodell?1

Die Einstellung vieler Menschen zum Auto ändert sich vom Eigentums- und Statussymbol hin zum Besitz- und Nutzgegenstand, so wie es im Unterhaltungssektor mit den Streamingdiensten anstelle des Kaufs von CDs schon selbstverständlich geworden ist. Das Loslassen vom hergebrachten Eigentumsdenken in der wirtschaftlich schnelllebigen Zeit mit rasant fortschreitender Digitalisierung macht auch vor dem ehemals "goldenen Kalb" Auto nicht Halt und führt zu Entwicklungen, die mit "Auto-Abo" oder "Auto-Flatrate" als online-Angebot umschrieben werden. In den zahlreichen Internetangeboten zum Auto-Abo heißt es u. a. 

  • "So fährt man heute – Einfach & unkompliziert – Alles inklusive außer Tanken – Flexibel sein & flexibel bleiben"2 oder
  • "Firmenwagen neu gedacht: Das Business Car-Abo"3

Kriterien, die ein "Auto-Abo" beschreiben

Folgende Kriterien charakterisieren das Auto-Abo:

  • Abschluss eines Mietvertrages mit einem Auto-Abo-Anbieter, einem Leasingunternehmen mit Auto-Abo, einem Start-up oder einem Auto-Hersteller über einen überschaubaren Zeitraum von durchschnittlich sechs Monaten (die Mietdauer reicht je nach Anbieter und Vertrag von einem Monat bis zu 24 Monaten).
  • Der Mietvertrag wird online über das Portal des jeweiligen Anbieters abgeschlossen.
  • Der Anbieter behält sich vor, die Identität und die Bonität des Mieters zu überprüfen.
  • Der Mietvertrag ist beiderseits mit einer bestimmten Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate) zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. In den Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen kann vorgesehen sein, dass sich der Mietvertrag nach Ablauf der Mindestmietzeit auf unbestimmte Zeit verlängert. Unabhängig von der ordentlichen Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung – in der Regel durch den Vermieter – bei vertragswidrigem Verhalten des Mieters möglich.
  • Der Mieter wird Besitzer des Fahrzeugs und zahlt während der Mietdauer eine feste mo-natliche Rate.
  • Die Rate deckt alle Kosten des Fahrzeugs – bis auf die Kosten der Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Motoröl), die Kosten der Autoreinigung und Autopflege – ab, also Vollkasko-/Teilkaskoversicherung, Steuern, GEZ-Gebühren, Kosten der Wartung, der Inspektion, der Instandhaltung, der Abgasuntersuchung und der technischen Überwachung, des Rei-fenwechsels sowie den Wertverlust des Fahrzeugs. Bei einigen Anbietern – insbesondere bei den Autoherstellern – ist auch die Pannenhilfe, die Stellung eines Ersatzfahrzeugs sowie der Hol- und Bringservice bei Wartungen/Inspektionen in der Rate enthalten.
  • Die monatliche Rate deckt Freikilometer in Höhe von etwa 1 250 bis 3 000 km je Monat ab. Die darüber hinaus gefahrenen Kilometer werden mit ca. 0,20 €/km gesondert abgerechnet.
  • Je nach Mietvertrag kann der Mieter während der Mietzeit auf ein anderes Fahrzeugmodell umsteigen.
  • Der Mieter hat bei Abschluss eines Erstvertrages in der Regel eine „Startgebühr“ zu tra-gen (ca. 200,00 € bis 300,00 €).
  • In der Regel erhält der Mieter das Fahrzeug kurzfristig und in neuem Zustand. Ein Fahr-zeug gilt auch dann noch als Neufahrzeug, wenn es ca. sechs Monate in Betrieb war. Nach dieser Zeit geht es „in den Markt“, so z. B. beim Anbieter Sixt.4
  • Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sind folgende Punkte zu beachten:
    • Mieter und Vermieter vereinbaren einen Rückgabetermin; bei Terminversäumnis oder Terminüberschreitung durch den Mieter drohen ihm zusätzliche Kosten.
    • Der Gutachter prüft das Fahrzeug auf Schäden.
    • Der Vermieter erstellt ein Rückgabeprotokoll, das von beiden Parteien unterschrieben wird.
    • Der Mieter begleicht ggf. anfallende Instandsetzungskosten.
  • In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Vermieter das Mindest- und Höchstalter der Fahrerinnen/Fahrer in der Altersspanne von z. B. 18 Jahre bis 75 Jahre fest.
  • Die zur Miete anstehenden Fahrzeuge verfügen nur über eine begrenzte Ausstattungsvariation.

Vor- und Nachteile eines Auto-Abos aus Mietersicht

Ein Auto-Abo kommt sowohl für den privaten als auch für den geschäftlichen Bereich infrage. Folgende private und geschäftliche Interessen sprechen für ein Auto-Abo:

  • Der Mieter kann mit festen monatlichen Kosten kalkulieren.
  • Der Mieter schätzt die Bequemlichkeit und die schnelle sowie unkomplizierte online-Bestellung.
  • Der Mieter will sich nur für eine relativ kurze Zeit an ein bestimmtes Auto binden.
  • Dem Mieter ist an einem langjährigen Fahrzeug-Eigentum nicht gelegen, da er u. a. mit erheblichen Wertverlusten in den ersten Nutzungsjahren rechnen muss.
  • Der Mieter ist an einem jederzeit aktuellen Fahrzeugmodell und flexiblen Fahrzeugwechseln interessiert.
  • Der Mieter kann ein bestimmtes Fahrzeugmodell (z. B. Elektro-Auto) für eine kurze Zeit ausprobieren, bevor er sich zum Kauf entschließt.

Nachteilig für den Mieter ist,

  • dass beim Auto-Abo nur über eine ausgewählte Modellpalette mit begrenzter Variabi-lität der Fahrzeuge verfügt werden kann,
  • dass die Kosten eines Auto-Abos in der Regel höher sind als z. B. bei einem Raten-kredit mit niedrigem Zinssatz oder bei einem Leasingvertrag (siehe nachfolgend unter Punkt "Preisvergleich unterschiedlicher Abo-Anbieter").
Die obigen Argumente sprechen in vielen Fällen für ein Auto-Abo. Dennoch gilt: Jeder Auto-Abo-Interessent ist gut beraten, sich jenseits der monatlichen Raten und jenseits der poppig aufgemachten Internetauftritte der Anbieter sorgfältig um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kümmern, bevor er auf den Bestellbutton klickt.

Preisvergleich unterschiedlicher Abo-Anbieter

Die Hersteller (u. a. BMW, Mercedes, Opel, Volvo, VW) verlangen in ihren Auto-Abos grundsätzlich höhere Raten als die online-Auto-Abo-Anbieter, die mehrere Marken in ihren Angeboten haben.
Beispiel
VW bietet als Hersteller unter www.abo-a-car.de u. a. den VW-Golf bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und 2 000 Freikilometer je Monat für eine monatliche Rate von 669,00 € an (Abholregion Berlin). In diesem "Basic-Paket" sind nicht enthalten: "Dieselgarantie" mit 99,00 €/Monat und "Automatikgarantie" mit 29,00 €/Monat. Außerdem wird eine Sicherheitsleistung von ca. 250,00 € bei Abholung des Fahrzeugs sowie 800,00 € Vollkasko-Selbstbehalt und 150,00 € Teilkasko-Selbstbehalt im Schadenfall verlangt.5

Der online-Anbieter CLUNO bietet unter www.cluno.com/de den VW-Golf in der Version Variant Automatik mit Dieselmotor zur Monatsrate von 398,00 € zuzüglich einer einmaligen Startgebühr für Neukunden von 299,00 € an. 1250 Freikilometer je Monat sind eingeschlossen, weitere 500 km/Monat können zum Preis von 0,20 €/km gefahren werden. In der Teilkaskoversicherung beträgt der Selbstbehalt 500,00 €, in der Vollkaskoversicherung 1.000,00 €. Bei Zahlungsverzögerung kann CLUNO eine Sicherheitsleistung bis zu 2.000,00 € verlangen.6

  VW-Angebot (abo-a-car) CLUNO-Angebot
Jahresrate 8.028,00 € 4.776,00 €
+ Garantien 1.536,00 € 0,00 €
+ Startgebühr, bezogen auf ein Jahr 0,00 € 299,00 €
+ 750 Mehrkilometer 0,00 € 150,00 €
Gesamtkosten/Jahr 9.564,00 € 5.225,00 €
Gesamtkosten/Monat 797,00 € 435,42 €
Wird nur auf die obige Monatsrate geschaut, so ist das CLUNO-Angebot mit 398,00 €/Monat um 50 % günstiger als das VW-Angebot mit 797,00 €/Monat (= 669,00 €/Monat + 128,00 €/Monat für Diesel- und Automatikgarantie). Bezogen auf eine gemeinsame Vergleichsbasis von 2 000 km, einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und unter Einbezug der Startgebühr ist für das gewählte Auto-Modell das CLUNO-Angebot immer noch um ca. 45 % günstiger.

Auto-Abo oder Leasing?

Die Unterschiede zwischen der Finanzierungsart Leasing7 und dem Auto-Abo liegen in den vertraglichen Konstruktionen, die einen Vergleich erschweren:

  • Vertragslaufzeit: Der Leasingvertrag wird in der Regle über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren (= Grundmietzeit) abgeschlossen. Während dieser Grundmietzeit ist der (Finanzierungs-)Vertrag unkündbar. Das Auto-Abo hat wesentlich kürzere Vertragszeiten, die in der Regel zwischen sechs Monaten und zwei Jahren liegen. Der Vertrag kann in der Regel drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt werden.

  • Vertragskosten: Beim Leasingvertrag zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Rate, deren Höhe von der Vertragsart und von der Vertragsdauer abhängt. Beim sog. Kilometervertrag ohne Sonderzahlung wird eine Gesamtlaufleistung in Kilometer für die Grundmietzeit festgelegt. Legt der Leasingnehmer mehr Kilometer zurück, muss er am Vertragsende bei Rückgabe des Fahrzeugs die zusätzlich gefahrenen Kilometer mit einem Satz von 0,10 €/km bis 0,20 €/km ausgleichen. Legt er weniger Kilometer als vertraglich vereinbart zurück, erhält eine im Vertrag festgelegte Erstattung. Aus dem Leasingvertrag entstehen in der Regel für den Leasingnehmer weitere Kosten, so z. B. für eine angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung, für Wartung, für Inspektion, für Hauptuntersuchungen und Reparaturen. Im Auto-Abo sind diese Kosten in der Rate abgedeckt; zusätzliche Belastungen entstehen hier bei zu viel gefahrenen Kilometern mit ca. 0,20 €/km.

  • Fahrzeugwechsel: Der Leasingvertrag wird für ein bestimmtes Auto geschossen; ein Fahrzeugwechsel während der Grundmietzeit ist nicht möglich. Beim Auto-Abo kann der Mieter während der Vertragslaufzeit – in der Regel spätestens nach sechs Monaten – auf ein neues Modell wechseln.

  • Sonderzahlungen (als Vorauszahlung oder als Restzahlung) sind beim Leasingvertrag üblich, beim Auto-Abo entfallen sie. Hier kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine "Startgebühr" für Neukunden vorgesehen sein.

Allgemein kann gesagt werden, dass das Leasingangebot eines Leasingunternehmens günstiger ist als das Auto-Abo.

Beispiel

Im Laufe dieses Artikels ist der Auto-Abo-Vergleich dargestellt. Gegenüber den dort ausgewiesenen monatlichen Kosten (VW: 797,00 € bzw. CLUNO: 435,42 €) beträgt die Leasingrate für einen VW-Golf (36 Monate Laufzeit, 10 000 km je Jahr, ohne Sonderzahlung) ca. 200,00 € je Monat. Hinzu kommen die vom Mieter zu tragenden Kosten für Versicherung, Steuer und Fahrzeugunterhaltung, die mit ca. 120,00 €/Monat zu berücksichtigen sind. Insgesamt wäre damit das Leasingangebot mit ca. 320,00 €/Monat immer noch um über 100,00 €/Monat (= 23 %) günstiger als das preiswertere Auto-Abo.
1Jürgen Pander, www.spiegel.de/auto/aktuell 
2www.cluno.com/de/ 
3www.like2drive.de/home.html
4www.sixtflat.com 
5Daten aus Dezember 2019
6Daten aus Dezember 2019
7https://www.westermann.de/landing/schmolke-deitermann/leasing 


© Copyright: Westermann Gruppe
Den vollständigen Artikel können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.

© Copyright: Westermann Gruppe