Die Deckungsbeitragsrechnung als
Teilkostenrechnung ermöglicht marktorientierte Entscheidungen; sie berücksichtigt vorrangig die entscheidungsrelevanten Kosten. Das sind diejenigen Kosten, die bei Beschäftigungsschwankungen Änderungen unterworfen sind (=
variable Kosten).
Einzelkosten (z. B. Akkordlöhne, Materialeinsätze) gelten grundsätzlich als variable Kosten.
Gemeinkosten enthalten neben variablen auch sog. fixe Kostenanteile. Gemeinkosten müssen deshalb aufgeteilt werden, um die variablen und fixen Anteile zu bestimmen. Den einzelnen Kostenträgern (= Erzeugnissen bzw. Erzeugnisgruppen) werden zunächst nur die auf sie entfallenden variablen Kosten (= Einzelkosten) zugewiesen. Die den Kostenträgern nicht genau zurechenbaren Gemeinkosten (= Fixkosten) erfasst man gesondert in einem Block, weil sie unabhängig von einer kurzfristigen Unternehmensentscheidung anfallen (z. B. Monatsgehälter für angestelltes Personal). Die fixen Kosten sind in der Regel unvermeidbar. Sie fallen also auch dann an, wenn die Beschäftigung Schwankungen unterworfen ist oder der Betrieb gar nicht mehr produziert. Der
Betriebserfolg wird somit entscheidend von den variablen Kosten beeinflusst, da sie auf die Kostenhöhe i. d. R. proportional zur Beschäftigung einwirken.
Subtrahiert man von den Umsatzerlösen eines Kostenträgers dessen variable Kosten, so erhält man den Bruttoerfolg des Kostenträgers. Dieser Bruttoerfolg heißt Deckungsbeitrag; er zeigt an, mit welchem Betrag der Kostenträger an der Deckung der fixen Kosten beteiligt ist:
Umsatzerlöse des Kostenträgers
– variable Kosten des Kostenträgers= Deckungsbeitrag (DB) des Kostenträgers zur Deckung der fixen Kosten.
Betrachtet man die Gesamtheit der Kostenträger, so ergibt sich folgende Rechnung:
Umsatzerlöse insgesamt
– variable Kosten insgesamt= Deckungsbeitrag insgesamt
– fixe Kosten= Betriebserfolg