Unter
Crowdinvesting (ähnlich:
crowdfunding) versteht man eine Finanzierungsform, bei der sich viele Personen (Anleger, Investoren) mit relativ geringen Euro-Beträgen zwischen 5,00 € und max. 10.000,00 € gegen Gewinnbeteiligungen oder Zinszahlungen sowie Tilgung an einem jungen Unternehmen (Startup) oder einem Wachstumsunternehmen mit herausragender Marketingidee über eine Internetplattform beteiligen.
Bekannte Internetplattformen sind z. B. Bergfürst, Companisto, Greenrocket, Kickstarter, Seedmatch, Startnext oder Zinsbaustein.
Die Investoren leisten ihre Einlage - als stille Beteiligung.
- in Form eines Genussscheins. Genussscheine sind Wertpapiere; sie nehmen eine Zwischenstellung zwischen Aktie und Anleihe ein und berechtigen zur jährlichen Beteiligung am Gewinn. Im Gegensatz zur Aktie ist mit einem Genussschein kein Stimmrecht verbunden.
- oder in der Regel als Nachrangdarlehen (partiarisches Darlehen). Nachrangdarlehen sind für Startups Fremdkapital. Die Kapitalgeber vereinbaren im Vertrag mit der Crowdinvestingplattform, dass sie bei Auflösung der Startup-Gesellschaft nach allen anderen Verbindlichkeiten – also wie Eigenkapital – bedient werden. Nachrangdarlehen sind mit dem Risiko des Totalverlustes behaftet. Sie unterliegen nicht der Einlagensicherung.