Der Factor schreibt dem Factorkunden nicht den Gesamtbetrag der Forderungen gut, sondern macht je nach übernommener Dienstleistung z. B. folgende Rechnung auf:
Im obigen Fall „kostet“ den Factorkunden die Vorfinanzierung durch den Factor 6.000,00 € Zinsen. Es entstehen Factoringkosten von insgesamt 20.000,00 €.
Der Sicherungsbehalt dient dazu, eventuelle Rechnungskürzungen durch die Debitoren aufzufangen. Er wird vom Factor bis zu Eingang der Forderung auf einem Sperrkonto hinterlegt und nach Eingang der Forderung dem Factorkunden überwiesen. Der Factorkunde bucht diesen Betrag bis zur Überweisung auf das Konto „Sonstige Forderungen“.