Die Annuität (A = Z
v + T) berechnet sich aus der obigen Formel dann wie folgt:
Zusätzlich hat der Leasingnehmer die jährlich
konstanten Zinsen (Zk) für den Restwert zu zahlen:
Z
k = 30.000,00 € • 0,035 =
1.050,00 €Die jährliche Leasingrate
L beträgt zusammen =
14.662,56 €
Die Zinsen
Zv lassen sich aus den jährlich verbleibenden Tilgungsresten
TR – ausgehend von 50.000,00 € im ersten Jahr – berechnen.
Am Ende des ersten Jahres belaufen sich die Zinsen
Z1 auf
Zv1 = 50.000,00 € • 0,035 =
1.750,00 €
Aus der Annuität
A und den Jahreszinsen
Zv lassen sich die Jahrestilgungen
T bestimmen. Zum Ende des 1. Jahres beläuft sich die Tilgung
T1 auf
T1 = 13.612,55 € - 1.750,00 € =
11.862,55 €
Im zweiten Jahr beträgt der zu verzinsende Tilgungsrest
TR2TR2 = 50.000,00 € - 11.862,55 € = 38.137,45 €
Darauf entfallen Zinsen
Zv2 = 38.137,45 € • 0,035 = 1.334,81 €
Der Tilgungsanteil
T2 beträgt dann
T2 = 13.612,56 € - 1.334,81 € = 12.277,75 €
Die jährlichen Restwerte
R berechnen sich aus
R= Restwert zu Beginn des Jahres – Jahrestilgung
Zu Beginn des ersten Jahres beträgt der Restwert 80.000,00 € (= Anschaffungskosten 100.000,00 € – Anzahlung 20.000,00 €).
Zum Ende des ersten Jahres ergibt sich ein Restwert
R1 von
R1 = 80.000,00 € - 11.862,55 € =
68.137,45 €
Dieser Vertrag basiert auf dem mathematischen Modell der Annuität mit jährlich gleich hohen Leasingraten und einer Teilamortisation auf einen Restwert (30.000,00 €). In der Regel wird bei einer Teilamortisation am Ende der Laufzeit (= Grundmietzeit) das Leasingobjekt am Markt veräußert. Der Leasingnehmer hat dann einen Mindererlös, der unterhalb des vereinbarten Restwertes liegt, auszugleichen. Im obigen Beispiel wird ein Zeitwert (= realistischer Marktwert) von 25.000,00 € unterstellt. Die Differenz von 5.000,00 € zum vereinbarten Restwert hat der Leasingnehmer zu zahlen.