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Recht auf akademisch qualifizierte Lehrkraft?

Beitrag aus Lernen konkret - Ausgabe 4/2021 (Oktober)

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Produktnummer

OD200051000387

Schulform

Kindergarten/Vorschule, Grundschule, Orientierungsstufe, Förderstufe, Förderschule

Schulfach

Fachunabhängig

Klassenstufe

1. Schuljahr bis 13. Schuljahr

Seiten

2

Erschienen am

26.10.2021

Dateigröße

69,9 kB

Dateiformat

PDF-Dokument

Autoren/Autorinnen

Wolfram Cremer

Schlagworte

heilpädagogische Lehrkraft, akademisch ausgebildete Lehrkraft, Erzieher, Erzieherin

Mia besucht in Bayern eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In der Klasse arbeitet eine Lehrkraft für Sonderpädagogik mit zehn Stunden. Die meisten Deputatsstunden bringt eine sog. heilpädagogische Förderlehrerin ein, die die Klasse führt. Außerdem arbeitet in der Klasse eine junge Frau, die ihr FSJ absolviert. Mia wird zusätzlich von einer Schulbegleitung unterstützt.
Den Eltern ist aufgefallen, dass im Mitteilungsheft nie Informationen der Lehrkraft für Sonderpädagogik zu finden sind. Auch bei den letzten beiden Förderplangesprächen war sie nicht anwesend. Auf Rückfrage der Eltern heißt es, dass die heilpädagogische Förderlehrerin einfach viel näher an den Kindern ist, weil sie mehr Zeit mit ihnen verbringt und deshalb als Ansprechpartnerin fungiert. Das wollen die Eltern nicht hinnehmen. Auf Nachfrage sagt die Schulleitung, dass es üblich sei, Erzieher/-innen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung als Lehrkraft einzusetzen.

In Frage steht die Zulässigkeit der Beteiligung von nicht akademisch ausgebildetem Personal am Unterricht in Förderschulen. Diese Frage wird hier primär nach Maßgabe des bayerischen Landesrechts beantwortet.

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